EU-Maschinenverordnung 2023/1230: Was sich ab 2027 für Betriebsanleitung und Übersetzung ändert
Die wichtigsten Eckdaten
- Die Verordnung (EU) 2023/1230 wurde am 29. Juni 2023 im Amtsblatt veröffentlicht und löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab.
- Sie gilt als unmittelbar anwendbares Recht in allen Mitgliedstaaten, eine nationale Umsetzung ist nicht mehr nötig.
- Bis zum 20. Januar 2027 gilt die Richtlinie weiter; wer danach eine Maschine in Verkehr bringt, muss die Verordnung erfüllen.
- Eine parallele Anwendung von Richtlinie und Verordnung ist nicht vorgesehen.
Digitale Betriebsanleitung: erlaubt, aber nicht beliebig
Neu ist, dass Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen digital bereitgestellt werden dürfen (Art. 10 Abs. 7 der Verordnung). Das gilt nur unter Bedingungen, zum Beispiel müssen Nutzer verlässlich Zugang zur digitalen Fassung haben. In Deutschland regelt das Durchführungsgesetz zudem, dass auch der Hinweis, wie man auf die digitale Anleitung zugreift, auf Deutsch abgefasst sein muss.
Was bleibt: die Sprachpflicht
Digital ändert nichts daran, dass die Anleitung in der Sprache des Landes vorliegen muss, in dem die Maschine bereitgestellt wird. Das Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz sieht für Deutschland vor, dass bestimmte Unterlagen in deutscher Sprache abzufassen sind. Wer nach Spanien oder Italien liefert, braucht entsprechend die Anleitung in Spanisch oder Italienisch, nach den dortigen Vorgaben.
Was das für Übersetzung und Terminologie bedeutet
- Sprachenmatrix je Zielmarkt: Legen Sie fest, welche Unterlagen für welches Land in welcher Sprache vorliegen müssen.
- Digitale Fassungen müssen konsistent bleiben: Wenn Inhalte aktualisiert werden, brauchen alle Sprachfassungen denselben Stand. Das gelingt mit einem sauberen Translation Memory und einer Versionsführung.
- Neue Inhalte, neue Begriffe: Maschinen mit Software und lernenden Funktionen bringen neue Fachbegriffe mit, die einheitlich übersetzt werden müssen. Ein freigegebenes Glossar verhindert Abweichungen.
- Qualitätssicherung dokumentieren: Wenn Sie KI-Übersetzung einsetzen, legen Sie fest, welche Textteile ein Fachübersetzer freigibt.
Checkliste für die nächsten Monate
- Bestehende Anleitungen daraufhin prüfen, ob sie ab 2027 neu freigegeben werden müssen
- Sprachenmatrix für alle Zielmärkte erstellen
- Translation Memorys und Glossare bereinigen
- Entscheiden, welche Textarten maschinell vorübersetzt werden dürfen und welche nicht
- Prozess für Aktualisierungen in allen Sprachen festlegen
Wie ein sauberes Translation Memory und ein hybrider Workflow dabei helfen, steht im Beitrag KI-Übersetzung im Maschinenbau.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?
Sie ist am 19. Juli 2023 in Kraft getreten und gilt in vollem Umfang ab dem 20. Januar 2027. Bis dahin gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG weiter.
Darf die Betriebsanleitung künftig digital bereitgestellt werden?
Ja. Die Verordnung lässt die digitale Bereitstellung von Betriebsanleitung und Konformitätserklärung ausdrücklich zu, an Bedingungen geknüpft. Welche das im Einzelnen sind, sollten Sie anhand der Verordnung und der Leitfäden Ihres Verbands oder Ihrer IHK prüfen.
Müssen Anleitungen weiterhin übersetzt werden?
Ja. Die Anleitung muss in der Sprache vorliegen, die der jeweilige Mitgliedstaat vorgibt. Für Deutschland legt das Durchführungsgesetz (MaschinenDG) fest, dass bestimmte Unterlagen auf Deutsch abzufassen sind. Für Spanien oder Italien gelten die dortigen Vorgaben.
Gilt für bereits ausgelieferte Maschinen etwas anderes?
Maschinen, die nach der Maschinenrichtlinie vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin bereitgestellt werden.
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Kostenloses ErstgesprächQuellen
- IHK Nordwestfalen: Neue EU-Maschinenverordnung
- IHK Stuttgart: Leitfaden neue EU-Maschinenverordnung
- EUR-Lex: Verordnung (EU) 2023/1230
- MaschinenDG: Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1230, § 2 Sprache
- BG ETEM: Was sich mit der Maschinenverordnung ändert
- WEKA: Die Betriebsanleitung in der neuen Maschinenverordnung – Faktencheck
Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung aus Sicht der Übersetzung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Text der Verordnung.