EU-Maschinenverordnung 2023/1230: Was sich ab 2027 für Betriebsanleitung und Übersetzung ändert

Von Antonio Imperato, Fachübersetzer Maschinenbau & KI-Qualitätsberater, Duisburg · Stand: November 2026

Kurz gesagt: Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 gilt in vollem Umfang ab dem 20. Januar 2027 und löst die Maschinenrichtlinie ab. Betriebsanleitungen dürfen dann unter Bedingungen digital bereitgestellt werden. Die Pflicht, sie in der Sprache des Verwendungslandes bereitzustellen, bleibt bestehen.

Die wichtigsten Eckdaten

Digitale Betriebsanleitung: erlaubt, aber nicht beliebig

Neu ist, dass Betriebsanleitungen und Konformitätserklärungen digital bereitgestellt werden dürfen (Art. 10 Abs. 7 der Verordnung). Das gilt nur unter Bedingungen, zum Beispiel müssen Nutzer verlässlich Zugang zur digitalen Fassung haben. In Deutschland regelt das Durchführungsgesetz zudem, dass auch der Hinweis, wie man auf die digitale Anleitung zugreift, auf Deutsch abgefasst sein muss.

Was bleibt: die Sprachpflicht

Digital ändert nichts daran, dass die Anleitung in der Sprache des Landes vorliegen muss, in dem die Maschine bereitgestellt wird. Das Maschinenverordnung-Durchführungsgesetz sieht für Deutschland vor, dass bestimmte Unterlagen in deutscher Sprache abzufassen sind. Wer nach Spanien oder Italien liefert, braucht entsprechend die Anleitung in Spanisch oder Italienisch, nach den dortigen Vorgaben.

Was das für Übersetzung und Terminologie bedeutet

  1. Sprachenmatrix je Zielmarkt: Legen Sie fest, welche Unterlagen für welches Land in welcher Sprache vorliegen müssen.
  2. Digitale Fassungen müssen konsistent bleiben: Wenn Inhalte aktualisiert werden, brauchen alle Sprachfassungen denselben Stand. Das gelingt mit einem sauberen Translation Memory und einer Versionsführung.
  3. Neue Inhalte, neue Begriffe: Maschinen mit Software und lernenden Funktionen bringen neue Fachbegriffe mit, die einheitlich übersetzt werden müssen. Ein freigegebenes Glossar verhindert Abweichungen.
  4. Qualitätssicherung dokumentieren: Wenn Sie KI-Übersetzung einsetzen, legen Sie fest, welche Textteile ein Fachübersetzer freigibt.

Checkliste für die nächsten Monate

Wie ein sauberes Translation Memory und ein hybrider Workflow dabei helfen, steht im Beitrag KI-Übersetzung im Maschinenbau.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230?

Sie ist am 19. Juli 2023 in Kraft getreten und gilt in vollem Umfang ab dem 20. Januar 2027. Bis dahin gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG weiter.

Darf die Betriebsanleitung künftig digital bereitgestellt werden?

Ja. Die Verordnung lässt die digitale Bereitstellung von Betriebsanleitung und Konformitätserklärung ausdrücklich zu, an Bedingungen geknüpft. Welche das im Einzelnen sind, sollten Sie anhand der Verordnung und der Leitfäden Ihres Verbands oder Ihrer IHK prüfen.

Müssen Anleitungen weiterhin übersetzt werden?

Ja. Die Anleitung muss in der Sprache vorliegen, die der jeweilige Mitgliedstaat vorgibt. Für Deutschland legt das Durchführungsgesetz (MaschinenDG) fest, dass bestimmte Unterlagen auf Deutsch abzufassen sind. Für Spanien oder Italien gelten die dortigen Vorgaben.

Gilt für bereits ausgelieferte Maschinen etwas anderes?

Maschinen, die nach der Maschinenrichtlinie vor dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin bereitgestellt werden.

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Quellen

Dieser Beitrag ist eine fachliche Einordnung aus Sicht der Übersetzung und keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Text der Verordnung.

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